Reform der Psychotherapeutenausbildung beschlossen
Das Gesetz zur Reform der Psychotherapeutenausbildung in der Fassung vom 15.11.2019 (PDF) wurde am 22.11.2019 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und wird somit zum 01.09.2020 in Kraft treten, nachdem es vom Bundespräsidenten unterzeichnet wurde. Damit wird es das bisherige PsychThG ersetzen.
Der Bundesrat hatte der Reform am 08.11.2019 zugestimmt, nachdem der Bundestag den ursprünglichen Gesetzesentwurf der Bundesregierung am 26.09.2019 mit zahlreichen Änderungen beschlossen hat. Dabei wurde insbesondere die Anregung des Bundesrates übernommen, dass auch diejenigen, die ihre Weiterbildung zum Psychotherapeuten noch nach den auslaufenden Regelungen des PsychThG sowie der PsychTh-APrV absolvieren, während der so genannten „praktischen Tätigkeit“ (oftmals Psychiatriejahr genannt) mit mindestens 1.000 Euro monatlich zu vergüten sind.
Dies lässt jedoch noch immer unberücksichtigt, dass die Weiterbildung zum Psychotherapeuten einen Diplom- oder Masterabschluss in Psychologie voraussetzt, und die Psychologen während ihrer Weiterbildung zum Psychotherapeuten regelmäßig zumindest eine Teilzeitkraft ersetzen, die ansonsten regulär anzustellen gewesen wäre.
Alexander Rubenbauer ist Psychologe (M. Sc.) und Psychologischer Psychotherapeut.