Psychologie
22. November 2020

PsychThG und PsychTh-APrV von 1999 weiterhin relevant

Von Alexander Rubenbauer, Nürnberg
 

Zwar wurden folgende Gesetze und Verordnungen zum 01.09.2020 durch das Gesetz über den Beruf der Psychotherapeutin und des Psychotherapeuten – PsychThG 2020 sowie durch die Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten – PsychThApprO abgelöst:

Die neuen Regelungen greifen jedoch über die in den §§ 26 ff. des neuen PsychThG beschriebenen Übergangsregelungen auf die bislang geltenden Vorschriften zurück, da diese die Rahmenbedingungen der bisherigen Psychotherapieausbildung regeln. Die bisher geltenden Fassungen sind somit keineswegs obsolet.

 

Über den Autor
Alexander Rubenbauer ist Psychologe (M. Sc.) und Psychologischer Psychotherapeut. Er bietet Psychotherapie sowohl persönlich in Herrieden bei Ansbach als auch über das Internet an. Er ist per E-Mail erreichbar.

 

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